Gefahrgut
Definition und Abgrenzung
Als ‚Gefahrgut‘ werden Stoffe und Gegenstände bezeichnet, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften als solches eingestuft werden. Gründe für die Einstufung als Gefahrgut können eine von dem Stoff ausgehende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, wichtiger Gemeingüter oder des Lebens und gesundheitlichen Wohlbefindens von Mensch und Tier darstellen. Abzugrenzen ist der Begriff ‚Gefahrgut‘ vom ‚Gefahrstoff‘. Letzterer ist ein Begriff aus dem Chemikalienrecht, der in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) genauer bestimmt wird. Dort wird festgelegt, welche Stoffe und Gemische als gefährlich eingestuft werden, und es werden Vorgaben zu Schutzmaßnahmen für Umgang und Lagerung gemacht. Der Begriff ‚Gefahrgut‘ stammt hingegen aus dem Transportwesen. Ob ein Gefahrstoff auch als Gefahrgut einzustufen ist, lässt sich den Klassifizierungsvorschriften der Verkehrsträger entnehmen (ADR für Straße, IATA-DGR für Luft, IMDG-Code für See, ADN für Binnenschifffahrt und RID für Schiene). Typische Gefahrgüter sind Düngemittel, Heizöl, Feuerwerkskörper oder Airbags.
Gefahrgut-Transport
Wird ein Gefahrstoff entsprechend der verkehrsträgerspezifischen Klassifizierungsvorschriften als Gefahrgut ausgewiesen, dann gilt für dessen Beförderung auch das jeweilige verkehrsträgerspezifische Recht. Gefahrgut darf nur von Speditionen transportiert, deren Fahrer eine entsprechende Schulung absolviert haben. Zudem muss für den Transport von Gefahrgut oft ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden, der die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften überwacht. Zu den notwendigen Transportpapieren gehört neben dem Frachtbrief ein Beförderungspapier sowie eine Schriftliche Weisung, die dem Fahrer wichtige Handhabungs- und Sicherheitshinweise mitteilt.
Preisvergleich
600+ Speditionen vergleichen und sofort buchen
Ratgeber zum Thema
Versandkosten-Rechner
Speditionen und Preise vergleichen und genau die richtige Spedition für Ihren Transport buchen