Auskunft einholen

Informationen und Formular zur Bearbeitung von Datenschutz-Anfragen gemäß den Regelungen der DSGVO

Im Rahmen der Einführung der DSGVO im Mai 2018 soll die Auskunft über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten deutlich einfacher werden. Auch bei Pamyra prüfen wir alle Anfragen sorgfältig darauf, ob damit ggf. vorhandene Rechte geltend gemacht werden sollen.

Dabei ist es unerheblich, ob Sie uns diese Anfragen auf postalischem Wege oder per E-Mail zusenden. Um unserer Dokumentationspflicht nachzukommen, bitten wir Jedoch um Textform. Ihre Anfrage ist dabei nicht an bestimmte Formvorschriften gebunden. Das auf Seite 4 beigefügte Formular dient lediglich der Orientierung und ermöglicht uns eine schnellere Bearbeitung, da dort alle für die Auskunft nötigen Informationen erfasst sind. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten, den wir unter www.pamyra.de/rechtliches/datenschutz benennen.

Eingangsbestätigung

Wenn Sie als möglicher Betroffener von einem Ihrer Rechte Gebrauch machen, so werden wir Ihnen zunächst den Eingang Ihrer Anfrage kurz bestätigen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Anfrage erfolgt in dieser Bestätigung zunächst nicht.

Klärung der Identität

Bevor eine Anfrage eines Betroffenen inhaltlich beantwortet wird, muss von uns die Identität des Anfragenden geklärt werden. Hierbei gelten folgende Grundsätze:

Soweit bereits ein laufender Kontakt per E-Mail oder per anderer eindeutiger Adresse besteht, werden wir Anfragen von dieser Adresse grundsätzlich akzeptieren und eine Auskunft über gleichnamige Adresse an diese versenden. Für Anfragen von anderen Daten erfolgt eine weitere Prüfung.

Anfragen auf bislang vom Betroffenen nicht genutzten Kommunikationswegen oder per Telefon werden inhaltlich nicht beantwortet.

Anfragen per Post werden beantwortet, soweit die Adresse, an die eine Antwort begehrt wird, mit der bekannten und hinterlegten Postadresse des Betroffenen übereinstimmt.

Soweit begründete Zweifel an der Identität bestehen, werden wir vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die Identität aufzuklären. Ggf. werden wir hierbei zusätzliche Informationen vom Betroffenen anzufordern (z.B. Online-Kennungen, Kundennummern, etc.).

Falls daraufhin eine Identifizierung des Betroffenen weiterhin nicht möglich ist, können wir dem Antrag nicht weiter nachgehen. Als Antragsteller werden wir Sie hierüber unter Angabe der Gründe kurz informieren.

Unverzügliche Behandlung

Die Bearbeitung Ihrer Anfrage werden wir unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bzw. nach Klärung der Identität abschließen. Eine Verlängerung dieser Frist versuchen wir dringend zu vermeiden. Sie kommt nur in Frage, falls die Erfüllung der Anfrage aufgrund ihrer Komplexität oder einer hohen Zahl von Anträgen innerhalb der Monatsfrist uns nicht zumutbar ist.

Die Geschäftsführung und der Datenschutzbeauftragter sind hierbei mit einzubeziehen. In solchen Fällen werden wir die betroffene Person unverzüglich über die Verzögerung und den Grund dafür zu informieren. Als betroffene Person haben sie dann die Möglichkeit, Beschwerde bei der zugehörigen Aufsichtsbehörde einzulegen oder einen gerichtlichen Rechtsbehelf anzufordern.

Umfassende Behandlung / Kostenfreiheit

Wir stellen sicher, dass Anfragen vollumfänglich behandelt werden. Hierzu ist es notwendig, ggf. sämtliche Daten in allen Abteilungen/Bereichen/Systemen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, sowie sämtliche Speicherorte zu berücksichtigen.

Da Pamyra eine Suchmaschine betreibt und täglich neue / weitere Informationen verarbeitet, werden wir die Auskunft grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Anfrage abstellen. Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut Auskunft begehren, bitten wir Sie eine erneute Anfrage zu stellen.

Anträge betroffener Personen, inklusive der Erteilung von Informationen, erteilen wir grundsätzlich kostenfrei. Nur im Fall offensichtlich unbegründeter oder exzessiver Anträge erlauben wir uns eine angemessene Gebühr für die Bereitstellung der Informationen und den dadurch verursachten Arbeitsaufwand zu verlangen.

Art und Weise der Bearbeitung

Bei unseren Informationen oder Mitteilungen an einen Betroffenen werden wir folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Auskunft erfolgt hinreichend genau und detailliert, sowie eindeutig. Schwammige, unklare oder nebulöse Formulierungen werden wir vermeiden.
  • Die Auskunft soll für den Empfänger verständlich sein. Relevant hierbei sind zum einen die verwendete Landessprache sowie zum anderen der Aufbau und Untergliederung von längeren Texten. Der
    angesprochene Adressatenkreis muss in die Lage versetzt werden, den Inhalt begrifflich zu erfassen und zu verarbeiten. (Falls Sie Verständnissfragen zu einer Auskunft haben, melden Sie sich bitte unverzüglich zurück).
  • Damit die Auskunft leicht zugänglich ist, werden wir diese als Text oder PDF Datei übersenden. Falls Sie Probleme haben eine Auskunft mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln leicht und unmittelbar einzusehen, melden Sie sich bitte umgehend.
  • Hierbei achten wir auch auf das Format und auf eine gute Lesbarkeit (Schriftgröße/Schriftfarbe) um die Barrierefreiheit der Auskunft sicherzustellen. Eine mündliche Information erteilen wir nur, wenn Sie als Betroffener diese ausdrücklich verlangen und Sie zuvor von uns zweifelsfreie identifiziert werden konnten.

Elektronisch gestellte Anfragen

Wenn Sie eine Anfrage elektronisch stellen, erfolgt grundsätzlich auch deren Beantwortung elektronisch, es sei denn, Sie bestehen auf eine explizit andere Form der Auskunft. Bei elektronischer Übermittlung Ihrer Auskunft achten wir auf angemessenen Schutz z.B. durch eine Verschlüsselung der mitgeteilten Informationen.

Dokumentation

Wir sind dafür verantwortlich, jederzeit den Nachweis für die korrekte Bearbeitung von Anfragen erbringen zu können. Daher werden alle Anfragen und die Schritte zu deren Behandlung angemessen aussagekräftig und vollständig dokumentiert. Die Dokumentationen werden von uns im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben archiviert.

Sie haben weitere Fragen?

Alle Informationen rund um den Datenschutz bei Pamyra und die neuen Regelungen der DSGVO finden Sie in unserer Datenschutz-Zentrale unter: pamyra.de/datenschutz

Anfrage / Antrag zur Auskunft über die mögliche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art 15. DSGVO

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen / füllen Sie die folgenden Felder aus, um eine schnelle und ordnungsgemäße Bearbeitung Ihrer Anfrage zu ermöglichen. Das Formular (oder Ihre Antworten in Textform) senden Sie bitte an datenschutz@pamyra.de oder an unsere Postanschrift:

Datenauskunft DSGVO
Sind Sie selbst betroffen?
Um die Rechtmäßigkeit meines Auskunftsanspruchs zu belegen, sende ich anbei folgende Unterlagen zur Identifikation
wenn möglich beschreiben Sie gerne den Grund Ihrer Anfrage und welche Daten sie besonders interessieren
Sind / waren Sie registrierter Nutzer / Kunde von Echobot?